WENN SIE IN IHRER PATIENTENVERFÜGUNG NUR SCHREIBEN „ICH WILL NICHT AN SCHLÄUCHEN ENDEN“, KANN ES GUT SEIN, DASS IHNEN GEN
BR24 - „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ – diese Formulierung ist Richtern des BGH zu vage. Eine wasserdichte Patientenverfügung zu erstellen, ist viel Arbeit. http://br.de/s/2QUZZaD | Facebook
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